Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Logistik- und Fulfillment-Dienstleistungen · Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Logistik- und Fulfillment-Dienstleistungen — insbesondere Lagerung, Bestandsverwaltung, Kommissionierung, Verpackung, Versand, Retouren- und Value-Added-Services — zwischen der H.u.W. Schmänk GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Ergänzend gelten für speditionelle Leistungen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor, soweit gesetzlich zulässig.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Angaben in Prospekten, auf der Website oder in sonstigen Unterlagen (z. B. Kapazitäten, Bearbeitungszeiten) sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. der individuellen Leistungsvereinbarung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen.
(3) Genannte Bearbeitungs-, Versand- und Lieferzeiten sind unverbindliche Circa-Angaben, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Stamm- und Auftragsdaten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde sorgt für eine sachgerechte, transport- und lagerfähige Verpackung sowie für eine ordnungsgemäße und eindeutige Kennzeichnung der Güter. Anlieferungen erfolgen avisiert und in vereinbarter Form.
(3) Gefahrgut, verderbliche, temperaturgeführte, lebende, besonders wertvolle oder rechtlich beschränkte Güter dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übergeben werden. Der Kunde haftet für Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die eingelagerten und versandten Waren allen gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Produktsicherheit, Kennzeichnung, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht) entsprechen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht ausdrücklich vereinbarte Nebenleistungen werden gesondert nach Aufwand berechnet.
(2) Bei wesentlichen Änderungen der Kostenfaktoren (z. B. Energie-, Personal-, Material- oder Frachtkosten) oder bei erheblichen Abweichungen der tatsächlichen von den kalkulierten Mengen ist der Anbieter berechtigt, die Preise mit angemessener Ankündigungsfrist anzupassen.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie Mahn- und Beitreibungskosten zu berechnen.
(4) Der Anbieter kann Vorkasse, Sicherheitsleistungen oder eine Bonitätsprüfung verlangen. Die Aufnahme bzw. Fortführung der Leistungen kann von deren Erbringung abhängig gemacht werden.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
Dem Anbieter steht wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an den in seinem Besitz befindlichen Gütern und Werten zu. Das Pfandrecht besteht auch für Forderungen aus früheren Aufträgen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Lagerung und Bestand
(1) Die Bestandsführung erfolgt nach den Aufzeichnungen des Lagerverwaltungssystems des Anbieters. Bestandsaufnahmen (Inventuren) werden in vereinbarten Intervallen durchgeführt.
(2) Marktübliche bzw. warentypische Schwund- und Mengentoleranzen begründen keine Haftung des Anbieters.
(3) Etwaige vereinbarte Mindestlagermengen, Mindestlaufzeiten oder Mindestumsätze ergeben sich aus der individuellen Leistungsvereinbarung.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie — soweit anwendbar — nach den ADSp; danach ist die Haftung insbesondere bei Verlust oder Beschädigung von Gütern der Höhe nach begrenzt (regelmäßig auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm sowie auf vereinbarte bzw. nach den ADSp geltende Höchstbeträge je Schadenfall und Schadenereignis).
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Produktions- und Betriebsausfall ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(5) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Versicherung
Die Versicherung der eingelagerten und transportierten Waren (insbesondere Waren- bzw. Lagerversicherung) obliegt dem Kunden. Auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung kann der Anbieter eine Versicherung vermitteln.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, IT-Ausfälle, Pandemien) befreien den Anbieter für ihre Dauer von der Leistungspflicht oder berechtigen ihn zur angemessenen Verschiebung der Leistung. Ansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der individuellen Leistungsvereinbarung. Fehlt eine Regelung, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei Insolvenz des Kunden vor.
(3) Die Herausgabe eingelagerter Güter nach Vertragsende erfolgt Zug um Zug gegen Ausgleich aller offenen Forderungen des Anbieters.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters in Hamminkeln. Erfüllungsort ist Hamminkeln.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.